Die Ethikrichtlinien des Verbandes Ernährung nach den 5 Elementen dienen den ErnährungsberaterInnen als Leitfaden für ihr berufliches Handeln.
„Die Einzigartigkeit des Menschen und des Lebens
steht im Zentrum allen therapeutischen Handelns.“
Die aufgeführten Grundsätze orientieren sich alle an diesem übergeordneten Leitsatz:
• Ich stelle das Wohlergehen jeder Klientin, jedes Klienten in den Vordergrund meiner Handlungen, ungeachtet
der Herkunft, der religiösen Zugehörigkeit oder der sozialen Stellung.
• Ich respektiere die persönliche Integrität der KlientInnen und vermeide Übergriffe jeglicher Art.
• Ich achte und fördere die Autonomie der KlientInnen und deren Fähigkeit, selbstverantwortlich für die eigene
Gesundheit zu sorgen.
• Ich informiere meine KlientInnen vor meinen Dienstleistungen offen und transparent über die Rahmen-
bedingungen wie Dauer, Kosten, Krankenkassenbeteiligung etc.
• Ich biete nur die fachlichen Leistungen an, für die ich eine entsprechende Qualifikation und Kompetenz
erworben habe.
• Ich kenne meine fachlichen und persönlichen Kompetenzen und Grenzen Nötigenfalls empfehle ich
den KlientInnen anderweitige, professionelle Unterstützung anzufordern.
• Ich gebe keinerlei Heilversprechen ab.
• Ich stelle keine medizinischen Diagnosen.
• Ich bin bestrebt die Qualität meiner Arbeit zu gewährleisten und durch regelmässige Fort- und Weiterbildung
zu erweitern.
• Ich gehe sorgfältig mit meinen physischen und psychischen Kräften um und bin mir meines kontinuierlichen
Entwicklungsprozesses bewusst.
• Ich unterstehe der Schweigepflicht in Allem, was mir während meiner Berufsausübung anvertraut wird.
• Praktizierende ErnährungsberaterInnen verpflichten sich zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.